Ein Unternehmer, der etwa aus Altersgründen oder krankheitsbedingt einen Nachfolger sucht, kann in der Regel zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Er kann entweder eine familieninterne oder eine -externe Nachfolgeregelung anstreben. In den letzten Jahren ist die Zahl der geplanten und realisierten Unternehmensübergaben und -verkäufe stark gestiegen. Die Gründergeneration der Nachkriegsjahre muss zumeist altersbedingt ihre Unternehmen in die Hände eines Nachfolgers legen. Auch wenn es der Wunsch der meisten ist, dass das Unternehmen in die Hände der eigenen Kinder übergeht, gewinnt die externe Nachfolge zunehmend an Bedeutung. Dies ist vor allem auf den seit 1965 zu verzeichnenden Geburtenrückgang zurückzuführen. Daher sind häufig keine eigenen Kinder vorhanden. Und falls doch, verfügen diese nicht immer über eine geeignete Ausbildung oder wählen für sich einen anderen, attraktiveren beruflichen Werdegang.
Allerdings gestaltet sich der familienexterne Unternehmensverkauf in vielen Aspekten schwieriger als die interne Nachfolge. Auf der einen Seite kennen die Alteigentümer bei einem Unternehmensverkauf die potentiellen Nachfolger nicht, sodass sie zunächst nach einem geeigneten Kandidaten suchen müssen. Auf der anderen Seite können auch die anschließenden Verhandlungen mit einem externen Kandidaten schwieriger ausfallen, da weder der Altunternehmer den potentiellen Nachfolger über Jahre beobachten konnte, noch der potentielle Käufer das Unternehmen. Mittlerweile gibt es jedoch eine Vielzahl verschiedener Institutionen, die sich darauf weiterlesen »
